BME-Region Darmstadt

13.02.2014

"Aktuelle Rechtsprechung für die Einkaufspraxis"

Juristische Auseinandersetzungen mit Lieferanten gehören nicht gerade zu den erfreulichen Ereignissen im Alltag eines Einkäufers. Deshalb ist man gut beraten, sich in puncto Rechtsprechung ständig auf dem Laufenden zu halten.

Gelegenheit dazu gab es bei der BME/IHK Jahresauftaktveranstaltung am 12.02.2014 in Darmstadt. Unter der Überschrift "Aktuelle Rechtsprechung für die Einkaufspraxis" gab Rechtsanwältin Angelika Schaeuffelen im vollbesetzten Sitzungssaal den interessierten Teilnehmern und Teilnehmerinnen Beispiele für aktuelle Urteile aus dem Einkaufsbereich.

Dabei kamen Themen wie z.B. Lieferverzug, Vertragsstrafen, Kauf- oder Werkverträge, Verjährung und Bürgschaften zur Sprache. Interessant z.B. das Thema Werkvertrag. Es ist schon von großer Bedeutung, sich vor einem Vertragsabschluss darüber klar zu werden, wie die Rechtslage ist. Selbst wenn man vermeintlich einen "Werkvertrag" abgeschlossen hat, heißt das noch lange nicht, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch nach Werkvertragsrecht geurteilt wird. Je nach Sachlage kann dann immer noch nach Kaufvertragsrecht entschieden werden, selbst dann, wenn die Ware speziell für einen Kunden hergestellt und montiert wurde.

Während und nach dem Vortrag gab es für die Teilnehmer/-innen ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Ein gelungener Auftakt mit einer eloquenten Referentin, die einmal mehr durch einen praxisrelevanten Vortrag überzeugen konnte.


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