Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf
Neue Urteile, die jeder Einkäufer kennen sollte.
Thema "Aktuelle Rechtsprechung" als Veranstaltungsmagnet
Aktuelle Rechtsprechung ist immer ein spannendes Thema in der Einkaufswelt. Entsprechend gut besucht war auch die Veranstaltung am 18.02.2015 im großen Saal der IHK Darmstadt.
Wie gewohnt verstand es Rechtsanwältin Angelika Schaeuffelen dem Auditorium Urteile näher zu bringen, die für Einkäufer Relevanz für die tägliche Berufspraxis haben. Für gewöhnlich stellt man sich z.B. nicht die Frage ob der Gesprächspartner des Lieferanten überhaupt Vertretungsmacht hat, wenn man über Konditionen verhandelt. Insofern ist es durchaus nützlich, wenn man im Vorfeld bereits über Ansprechpartner und Vollmachten spricht. Aber selbst dann ist es ratsam, sich z.B. Geheimhaltungsvereinbarung sicherheitshalber von einem Geschäftsführer oder Prokuristen unterzeichnen zu lassen. (Man kann sich dabei ja auf interne Vorgaben berufen).
Interessant auch der Fall von untergeschobenen Änderungen. Wenn z.B. ein Vertragspartner einen verhandelten Vertrag so abändert und unterschreibt, dass man weder anhand der Schrift im Dokument oder einen anderen Hinweis erkennen kann, dass hier etwas geändert wurde, dann gilt trotz Unterschrift die ursprünglich vereinbarte Kondition.
Ein aktuelles Beispiel auch zum Mindestlohn. Wer der Meinung war, das hat nichts mit Einkauf zu tun, der wurde schnell eines besseren belehrt. Ein Auftraggeber kann durchaus haftbar gemacht werden, wenn er Firmen beauftragt, die ihren Mitarbteitern/-innen nicht den Mindestlohn bezahlen. Angelika Schaeuffelen empfiehlt deshalb, sich vom Auftragnehmer eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass der Mindestlohn gezahlt wird.
Alles in allem ein interessanter Vortrag, bei dem einige Beispiele nicht nur im beruflichen Umfeld zum Nachdenken angeregt haben.