Neues Verpackungsgesetz – Neue Anforderungen für Unternehmen
Adresse:
Online
Online-Veranstaltung
Referenten:
Peter Sülzen
IHK Offenbach
Kosten:
kostenfrei
Max. Teilnehmerzahl:
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In Deutschland werden jedes Jahr Millionen Tonnen an Verpackungsabfall entsorgt. Um das Aufkommen zu reduzieren und die Abfälle besser zu recyceln, hat die Bundesregierung das Verpackungsgesetz (VerpackG) 2021 novelliert. Dieses Gesetz verpflichtet insbesondere Unternehmen und Händler zur Registrierung ihrer Verpackungsmaterialien. Davon betroffen sind alle Importeure, Hersteller und Erstinverkehrbringer. Wer beispielsweise im Online-Handel ein Paket verschickt, muss als Erstinverkehrbringer die Kartonage kostenfrei registrieren und den damit verbundenen Verpackungsabfall kostenpflichtig bei einem Dualen System lizenzieren. Weil es sich um ein öffentliches Transparenzregister handelt, steigt zunehmend der Druck zahlreicher Betriebe, den Registrierungspflichten nachzukommen, um Abmahnungen und Strafzahlungen zu vermeiden.
Der Vortrag führt in die bestehenden Pflichten für Unternehmen ein und gibt darüber hinaus einen Ausblick auf die zukünftigen Rahmenbedingungen im Umgang mit Verpackungsmaterialien.