21.02.2016
Jahresauftaktveranstaltung zum Thema Rechtsprechung
Die Entscheidung des BGH: Es sei Sache des Verwenders von vorformulierten Vertragsbedingungen darauf zu achten, dass seine Vertragsbedingungen klar und unmissverständlich in den Vertrag mit einbezogen würden. Dies sei im vorliegenden Fall jedoch nicht geschehen.
Mit anderen Worten: Ohne Kreuz im Kästchen keine Vertragsstrafe!
Wieder ein Jahresauftakt nach Maß, mit einer Referentin, die komplizierte juristische Sachverhalte leicht verständlich und praxisbezogen darstellen kann. Die zahlre...