Jahresauftaktveranstaltung zum Thema Rechtsprechung
Jahresauftakt beim Arbeitskreis BME-IHK Darmstadt. Rechtsanwältin Angelika Schaeuffelen brachte am 17.02.2016 die zahlreichen Zuhörer und Zuhörerinnen auf den neusten Stand der für den Einkauf relevanten Rechtsprechung.
Zu den interessanten Urteilen des BGH gehört z.B. die Frage nach dem Ankreuzen von Kästchen in Formularverträgen. Im vorliegenden Fall einer zu vereinbarenden Vertragsstrafe waren vor der Angabe der Höhe der Vertragsstrafe Kästchen zum ankreuzen im Formular. Diese waren jedoch offen gelassen, während gleichzeitig ein Prozentsatz als Vertragsstrafe benannt wurde.
Ist nun eine Vertragsstrafe vereinbart oder nicht? Die Entscheidung des BGH: Es sei Sache des Verwenders von vorformulierten Vertragsbedingungen darauf zu achten, dass seine Vertragsbedingungen klar und unmissverständlich in den Vertrag mit einbezogen würden. Dies sei im vorliegenden Fall jedoch nicht geschehen. Mit anderen Worten: Ohne Kreuz im Kästchen keine Vertragsstrafe!
Ein weiteres Beispiel und immer wieder Anlass für juristische Auseinandersetzungen ist die Individualabrede bzw. die Änderung in AGB's. Wer AGB's abschwächt oder einzelne Klauseln verändert und glaubt, sich damit dem AGB Recht zu entziehen, der irrt. Abschwächen einer Klausel oder Erörtern ist noch kein Aushandeln. Aushandeln ist aber Voraussetzung, um Individualrecht in Anspruch zu nehmen. So muss zum Beispiel die Klausel einer AGB zur Disposition gestellt werden. Die Verhandlungen darüber müssen so gestaltet sein, dass der Vertragspartner die reale Möglichkeit hat, auf den Inhalt der Klausel Einfluss zu nehmen.
Dauerbrenner Schriftform. Es kommt häufig vor, dass in Verträgen zur Geltendmachung von Änderungen oder Ansprüchen die Schriftform verlangt wird, z.B. bei einer Mängelanzeige. Auch wenn unsere Kommunikation heute in aller Regel überwiegend per Email stattfindet, sieht der Gesetzgeber die Schriftform durch eine Email nicht gewahrt. Eine Ausnahme bildet lediglich das Vorliegen einer qualifizierten elektronischen Signatur. Also daran denken, dass die Emailroutine bei Vertragsangelegenheiten manchmal durchbrochen werden muss.
Über eineinhalb Stunden gab Frau Schaeuffelen einen Querschnitt durch das Labyrinth deutscher Rechtsprechung. Manches war nachvollziehbar, manches nicht, denn nicht immer spiegeln Urteile der Gerichte das Rechtsempfinden der Betroffenen wider.
Wieder ein Jahresauftakt nach Maß, mit einer Referentin, die komplizierte juristische Sachverhalte leicht verständlich und praxisbezogen darstellen kann. Die zahlreichen Zuhörer und Zuhörerinnen dankten ihr mit Applaus, der Arbeitskreis BME-IHK mit Blumen für ihren 15. Vortrag in Darmstadt.